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Was verstehen wir unter Persönlicher Assistenz?

Persönliche Assistenz für behinderte Menschen unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der Assistenz, die alle Menschen in Anspruch nehmen, um ihren persönlichen Lebensstil zu entwickeln und  aufrecht zu erhalten. Alle Menschen benötigen Assistenz, um den Mangel an eigenen Fähigkeiten oder an Zeit auszugleichen. Manche Leute reparieren z.B. ihre Autos selbst, andere mit weniger Zeit oder einschlägigen Kenntnissen ziehen es vor, einen Automechaniker damit zu beauftragen.

Das Modell der Persönlichen Assistenz wurde von Menschen mit Behinderung entwickelt, um organisatorischen Zwängen von Behinderteneinrichtungen (z.B. Heimen) und fremdbestimmter Fachlichkeit zu begegnen.

Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben, indem sie bestimmte Aufgaben an andere Personen übertragen. Das bedeutet, dass persönliche Assistenz auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen zugeschnitten sein muss und gleichzeitig, dass der Assistenznehmer entscheidet, welche Aufgaben er wem, wann und wie überträgt. Dies befreit die Assistenznehmer vom Status eines Objektes, an dem eine Hilfeleistung erbracht wird und macht sie zu Subjekten über die gesamte persönliche Assistenz.

Persönliche Assistenz versteht sich nicht als ambulante Pflegedienstleistung, sondern umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens. Das Angebot dieser Assistenz kann zum einen familiäre Hilfestellungen ergänzen und entlasten, und zum anderen ein selbständiges Leben außerhalb der Familie ermöglichen. Damit umfaßt persönliche Assistenz alle Bereiche des täglichen Lebens.

Wir vermitteln Assistenz auf unkomplizierte Art und helfen, falls erwünscht, bei Antragstellung und Organisation.

Ausgehend von den individuellen Bedürfnisse der Kunden, sind wir bei der Suche nach einer geeigneten Assistentin (einem Assistenten) gerne behilflich.

Die Finanzierung der Persönlichen Assistenz kann in den allermeisten Fällen aus dem Tiroler Rehabilitationsgesetz erfolgen. Je nach Höhe von Pflegegeld und Einkommen wird von der Troler Landesregierung ein bestimmter Selbstbehalt festgesetzt.

Mittlerweile stehen 22 Angestellte und ca. 400 freie Mitarbeiter als Persönliche Assistenten zur Verfügung.

Weitere Details finden Sie hier: Kundeninformation zu Persönlicher Assistenz

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Unser Angebot:

» Persönliche Assistenz
» PA am Arbeitsplatz
» Beratung
» Interessenvertretung

 

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