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Nachmittagsbetreuung - Bevorzugung von Sonderschulen

Autor: Gerhard Walter
26.05.2006

Ein im letzten Landtag beschlossenes Gesetz soll auch die Nachmittagsbetreuung von SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf an den Tiroler Pflichtschulen regeln. Das Gesetz regelt die Nachmittagsbetreuung für Schülerinnen mit Behinderung dermaßen, dass für sie in Sonderschulen bessere Bedingungen als in der Integration an den Regelschulen geschaffen werden.

Dadurch wird die Attraktivität der Sonderschulen gegenüber der schulischen Integration erhöht. Es ist für uns absehbar, dass für SchülerInnen mit Behinderung in der Integration kaum Nachmittagsbetreuung angeboten werden wird. Von Wahlmöglichkeit zwischen Sonderschule und Integration kann keine Rede sein.
Sonderschulen, die von ihrer Grundstruktur her Aussonderung bedeuten, besser zu stellen als die Integration widerspricht den Zielen des seit 1.1.2006 in Kraft getretenen Bundesbehindertengleichstellungspaket.

Schreiben an LR Dr. Erwin Koler vom 11. April 2006: Brief an LR Koler (44 KB)

Antwort von LR Dr. Erwin Koler vom 3. Mai 2006: Antwort von LR Koler (522 KB)

 

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